Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
Im Ausbildungsverhältnis bestehen eine Reihe von Rechten und Pflichten, die an unterschiedlichen Stellen im Gesetz geregelt sind. Nur ein kleiner Teil findet sich im Berufsausbildungsgesetz. Der Referent, Herr Dr. Christian Moraw, Richter am ArbG Lübeck, wird auf die in der Praxis wesentlichen Vorschriften zum Ausbildungsverhältnis eingehen. So wird z.B. die Frage geklärt, was der Auszubildende tun muss, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist und was passiert, wenn er diese Verpflichtungen nicht einhält. Weiter wird der Referent z.B. auf die Rechte und Pflichten bei Urlaubsgewährung, dem Umgang mit Social Media, bei Eigentumsverletzungen usw. eingehen und diese mit Beispielen aus seiner Praxis als Richter veranschaulichen.
Datum
19.11.2025 15:30–17:30 Uhr
Ort
- Zoom Online über Einwahllink
- VSW
ReferentIn
Dr. Christian Moraw, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
KursleiterIn
Stefanie Röder LL.M. (USA), VSW e.V.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nur Onlineveranstaltung!