Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
Dr. Christian Moraw – Richter Arbeitsgericht Lübeck
Im Ausbildungsverhältnis bestehen eine Reihe von Rechten und Pflichten, die an unterschiedlichen Stellen im Gesetz geregelt sind. Nur ein kleiner Teil findet sich im Berufsausbildungsgesetz. Der Referent, Herr Dr. Christian Moraw, Richter am Arbeitsgericht Lübeck, ging auf die in der Praxis wesentlichen Vorschriften zum Ausbildungsverhältnis ein. So wurde z.B. die Frage geklärt, was der Auszubildende tun muss, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist und was passiert, wenn er diese Verpflichtungen nicht einhält. Weiter erklärte Herr Moraw z.B. die Rechte und Pflichten bei Urlaubsgewährung, dem Umgang mit Social Media und bei Eigentumsverletzungen und veranschaulichte diese Themen mit Beispielen aus seiner Praxis als Richter.