17.07.2024 - Fachseminar zur beruflichen Fortbildung

Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen –
Was ist regelbar? Was ist sinnvoll?

 

Referent: Dr. Jörn Otte,
Richter am Arbeitsgericht Lübeck

Mitarbeitende unterliegen während ihrer Tätigkeit einer weitreichenden Treuepflicht. Demnach gilt es für den Mitarbeitenden das zu tun, was dem Unternehmen nützt und bestenfalls zu Gewinnen führt. Gleichzeitig hat der Mitarbeitende alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber schadet. Daraus folgt ein umfassendes Wettbewerbsverbot – dieses besteht für Ihre Mitarbeitenden jedoch nur für die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Häufig vereinbaren Arbeitgeber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Von Herrn Dr. Otte haben die Teilnehmenden erfahren, was es damit auf sich hat und wie man ein solches rechtskonform formuliert.

Des Weiteren beleuchtete unser Referent die Regelungsmöglichkeiten von Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag. Die Wirksamkeit vereinbarter Vertragsstrafenregelungen ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Herr Dr. Otte zeigte im Rahmen des Seminars auf, welche Vertragsstrafenregelungen sinnvoll und rechtlich umsetzbar sind.