Personalabbau – Massenentlassungsanzeige und Beteiligungsrechte
Referent: Sönke Oltmanns,
Richter am Arbeitsgericht Neumünster
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten lässt sich die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht immer vermeiden. Im Rahmen des Beendigungsverfahrens können sich umfassende Beratungs-, Beteiligungs- und Anzeigezeigepflichten ergeben. So kann die Verpflichtung, bei der Agentur für Arbeit eine Massenentlassung vor deren Durchführung anzuzeigen, bereits Arbeitgeber treffen, die lediglich mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen.
Im Rahmen dieses Seminars legte unser Referent die Voraussetzungen und die Anforderungen für eine fehlerfreie Massenentlassungsanzeige dar und wies auf besondere Tücken hinweisen. Das Seminar beleuchtete auch die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungspflichten des Arbeitgebers bezüglich eines Interessenausgleichs und Abschlusses eines Sozialplans anlässlich betriebsändernder Maßnahmen.