Grundzüge des Handelsrechts
Referent: Dr. Christian Moraw
Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Das Handelsrecht ist ein wichtiges Rechtsgebiet für die Wirtschaft. Es ist Teil des bürgerlichen Rechts, hat aber zahlreiche Besonderheiten. Dabei sind die wesentlichen Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Im Rahmen des Seminars wurde von Herr Dr. Moraw zunächst eine kurze Einführung in die wesentlichen Vorschriften des HGB sowie dessen wesentliche Begrifflichkeiten gegeben. Zudem hat er kurz die verschiedenen Gesellschaftsformen vorgestellt. Weiter ist er auf die Besonderheiten des HGB im Gegensatz zum BGB, insbesondere auf die Vorschriften zum Handelskauf, eingegangen. Wann kommt es beispielsweise zu einem Vertragsschluss durch Schweigen oder welche Besonderheiten gibt es bei Mängelrechten bei Handelsgeschäften? Auch die Fragen, was Handelsbräuche oder das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht sind, hat er mit den Teilnehmenden besprochen.